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Urteil gegen Pastor 

Sexualisierte Gewalt

Information zum Abschluss des Gerichtsprozesses gegen einen Pastor der Nordkirche


Das Landgericht Hamburg hat am heutigen Freitag, 22. Mai 2026 einen Pastor der Nordkirche wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und dem Besitz jugendpornopraphischen Materials verurteilt. Der Tatzeitraum lag im Jahr 2022. Er wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.


Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts und danken allen Beteiligten, die zur Aufklärung beigetragen haben.


Der Pastor war sofort nach Bekanntwerden der Anklage im Jahr 2025 von der Nordkirche vom Dienst suspendiert worden. Das bereits eingeleitete, kirchliche Disziplinarverfahren wird nach Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung fortgesetzt werden. 


Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, sexualisierte Gewalt zu verhindern. Für uns ist klar: Mit dem Urteil endet die Aufarbeitung nicht. Wir werden weiter daran arbeiten, Strukturen zu überprüfen, Schutzkonzepte zu verbessern und Betroffenen verlässliche Unterstützung anzubieten. Sexualisierte Gewalt widerspricht allem, wofür wir als Kirche stehen. Deshalb bleibt es unsere Aufgabe und Verantwortung, genau hinzusehen, zuzuhören und konsequent zu handeln. 


Wir werden nicht nachlassen, sexualisierter Gewalt mit Entschlossenheit und Professionalität – intern wie auch öffentlich – entgegenzutreten. 


Der Mut des Betroffenen, das Unrecht, das ihm widerfahren ist, in einem Prozess öffentlich zu machen, hat uns stark beeindruckt. Es ist uns wichtig, dass Betroffene wissen, dass sie sich an uns wenden und sich auf uns verlassen können. 


Wir arbeiten daran, die Wahrnehmung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Kirche zu schärfen, um missbräuchliches Verhalten frühzeitig zu erkennen und dazu sprach- und handlungsfähig zu sein. Es braucht Mut und Offenheit, sexualisierte Gewalt sichtbar zu machen. Daran müssen wir alle mitwirken. Ziel unserer Präventionsarbeit ist es, bei Hinweisen konsequent und entschlossen zu handeln.


Wir sehen uns als Kirche in der Pflicht, missbräuchlichem Verhalten aktiv und präventiv entgegenzuwirken und Gewalt als solche zu benennen. Die Präventionsarbeit zielt dabei auf die Erhöhung der Aufmerksamkeit für ein mögliches Fehlverhalten und Formen der Gewalt. Neben der rechtlichen und strukturellen Absicherung setzt die Nordkirche dabei auf einen Kulturwandel, der Achtsamkeit, Transparenz und eine offene Fehlerkultur stärkt. Nur eine klare, gut informierte und handlungsfähige Kirche kann ihrem Auftrag und ihrer Verantwortung gerecht werden, die ihr anvertrauten Menschen zu schützen.


Das setzt voraus, dass das Umfeld sensibilisiert ist und Vorfälle von Gewalt schnell erkennt. Wir untersuchen laufend, an welchen Stellen Prozesse, Meldewege oder die Organisationskultur nicht wirksam genug sind, um frühzeitig Hinweise zu erkennen oder angemessen zu reagieren. 


Die Vorwürfe des Missbrauchs eines Jugendlichen im Jahr 2022 waren der Nordkirche erst durch die Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2025 bekannt geworden. Die Anklage wurde in der Gemeinde, dem Kirchenkreis und der Landeskirche mit größter Bestürzung aufgenommen. Es hatte zuvor keine Anzeichen für sexualisierte Gewalt durch den damaligen Pastor gegeben.


Hier finden Sie den Pressespiegel zum Prozess

Prozessbeginn gegen Pastor 

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt: Information zum Start des Prozesses gegen einen ehemaligen Pastor der Gemeinde Ochsenwerder vor dem Hamburger Landgericht


Im Mai beginnt vor dem Landgericht in Hamburg der Prozess gegen einen vom Amt suspendierten Pastor der evangelischen Kirche. Ihm wird vorgeworfen, 2022 den damals Minderjährigen mehrmals sexuell missbraucht und dafür Geld an den Vater des Betroffenen bzw. an den Betroffenen selbst gezahlt zu haben. Im Juli 2025 fand der Gerichtsprozess gegen den Vater des Betroffenen statt.

Die Nordkirche wurde im März 2025 von der Staatsanwaltschaft informiert, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Pastor Anklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben hat. Daraufhin wurde der Pastor sofort von seinem Amt suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dieses ruht derzeit bis zum Abschluss des Strafprozesses. Danach wird es unter Berücksichtigung des Urteils im Strafprozess fortgeführt. 

 

Die Vorwürfe des Missbrauchs eines Jugendlichen wiegen sehr schwer und wurden in der Gemeinde, dem Kirchenkreis und der Landeskirche mit größter Bestürzung aufgenommen. In der Gemeinde gab es 2022 keine Anzeichen für sexualisierte Gewalt durch den Pastor.


Wir bewundern den Mut des Betroffenen, das Unrecht, das ihm widerfahren ist, in einem Prozess öffentlich zu machen. Wir haben keine Zweifel an seinen Schilderungen und stehen an seiner Seite. Die Haltung des Kirchenkreises und der Gemeinde ist klar: Wir stehen grundsätzlich an der Seite von Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren. 


Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, sexualisierte Gewalt in unseren Räumen und Strukturen zu verhindern. Es ist beklemmend, dass wir trotz dieser intensiven Präventionsarbeit und unserer deutlichen Haltung als Kirche davon ausgehen müssen, dass der Pastor die ihm im Strafverfahren vorgeworfenen Taten begangen hat. Wir werden nicht nachlassen, sexualisierter Gewalt mit Entschlossenheit und Professionalität – intern wie auch öffentlich – entgegenzutreten.


Im Mai wird jetzt das Landgericht die Vorwürfe gegen den Pastor im Detail prüfen und bewerten. Wir erwarten, dass der Prozess zur weiteren Aufklärung führt und offene Fragen geklärt werden. Das Verfahren wird sicher dazu beitragen, dass die Erfahrungen des Betroffenen gehört und ernst genommen werden. Wir haben Vertrauen in die unabhängige Justiz und erwarten ein sorgfältiges Verfahren. 

Als erste Landeskirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Landessynode der Nordkirche am 1. März 2018 ein eigenes Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Nordkirche und ihrer Diakonie beschlossen. Kern des Präventionsgesetzes ist die Melde- und Beratungspflicht für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Nordkirche sind dazu verpflichtet, Anhaltspunkte für sexualisierte Gewalt bei der jeweiligen Unabhängigen Meldebeauftragten zu melden und sich zu unklaren Vorfällen beraten zu lassen. Wissen über Strategien von Täter*innen wird den Mitarbeitenden in verpflichtenden Schulungen vermittelt.


Die Präventionsarbeit der Nordkirche zielt dabei auf die Erhöhung der Aufmerksamkeit für ein mögliches Fehlverhalten und Formen der Gewalt. Neben der rechtlichen und strukturellen Absicherung setzt die Nordkirche dabei auf einen Kulturwandel, der Achtsamkeit, Transparenz und eine offene Fehlerkultur stärkt. Nur eine klare, gut informierte und handlungsfähige Kirche kann ihrem Auftrag und ihrer Verantwortung gerecht werden, die ihr anvertrauten Menschen zu schützen. 


Es setzt jedoch voraus, dass das Umfeld sensibilisiert ist und Vorfälle von Gewalt schnell erkennt. Wir untersuchen derzeit, an welchen Stellen Prozesse, Meldewege oder die Organisationskultur nicht wirksam genug waren, um frühzeitig Hinweise zu erkennen oder angemessen zu reagieren.  

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist für uns klar: Wir müssen jeden Tag weiter daran arbeiten, die Wahrnehmung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Kirche zu schärfen, um missbräuchliches Verhalten frühzeitig zu erkennen und dazu sprachfähig zu machen.



Unterstützung für Betroffene:

Der Kirchenkreis nimmt ernst, was betroffene Personen berichten und anvertrauen:

Personen, die von sexualisierter Gewalt in der Kirchengemeinde Ochsenwerder (oder auch in anderen Kirchengemeinden oder anderen kirchlichen Einrichtungen innerhalb des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost) betroffen waren, können sich an die Unabhängige Meldebeauftragte des Kirchenkreises Hamburg-Ost wenden, wenn sie darüber sprechen möchten. Die unabhängige Meldebeauftragte berät vertraulich und orientiert sich an den Bedürfnissen der betroffenen Person.

Auch Angehörige betroffener Personen sowie Zeug*innen können sich jederzeit vertraulich an Jette Heinrich wenden. Melden Sie sich ebenfalls gern, wenn Sie wichtige Hinweise haben!


Kontakt:

Unabhängige Meldebeauftragte 

Jette Heinrich 

040 519 000 472 

0176 195 198 96 

Jette.Heinrich@Kirche-Hamburg-Ost.de  

 


Weitere Informationen zur Arbeitsweise der Unabhängigen Meldebeauftragten finden Sie hier: 


Unterstützung für Betroffene | Ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost - Kirche Hamburg Ost


Da dieser Schritt für betroffene Personen, die Leid, Unrecht und ggf. bisher kein Gehör bei kirchlichen Personen erfahren haben, ein Schritt ist, der viel Vertrauen und Kraft kostet, gibt es auch die Möglichkeit sich anonym an uns zu wenden: anonym@kirche-hamburg-ost.de

Wenn Sie diese Adresse nutzen, signalisieren Sie, dass Sie Ihren Hinweis anonym abgeben wollen, ohne dies explizit benennen zu müssen. Nutzen Sie dafür eine E-Mail-Adresse, die nicht Ihren Klarnamen enthält.


Uns ist bewusst, dass der Gedanke an sexualisierte Gewalt belastend sein kann, auch wenn man diese nicht unmittelbar erlebt hat. Ebenso können wir verstehen, wenn Sie mit Ihrem Glauben oder Ihrem Vertrauen in die Kirche hadern.

Scheuen Sie sich bitte in diesem Fall nicht, ein Gespräch mit einer der unten aufgeführten Ansprechpersonen zu suchen.

 

Pastor Matthias Mannherz

Mail: Matthias.Mannherz@kirche-marschlande.de

Tel: 040/ 737 4549

 

Pastorin Christina Hitscher-Kleszcz

Mail: christina.hitscher-kleszcz@kirchspiel-bergedorf.de

Tel: 01724297799

 

Sollten Sie sich fachlichen Rat außerhalb der Gemeinde wünschen, wenden Sie sich gern an:

Claudia von Medem

Interventionsfachkraft

040 519 000 473 

Claudia.vonMedem@kirche-hamburg-ost.de


Alternativ können Sie sich kirchenextern an folgende Stellen wenden: 

Hilfetelefon sexueller Missbrauch  

Telefon: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym);  


Webseite: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon  

 

NEXUS HAMBURG – Netzwerk Hamburger Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt 

Webseite: https://nexus-hamburg.de/